FAQ
Fragen zum Projekt
FAQ zum Projekt
Warum wird die Riedleitung neu verlegt?
Die Riedleitung ist die Lebensader der Trinkwasserversorgung der Rhein-Main-Region. Bis zu 40 Prozent des täglichen Trinkwasserbedarfs des Ballungsraums fließen durch die rund 34 Kilometer lange Leitung, die bereits 1964 in Betrieb genommen wurde. Die 60 Jahre alte Leitung wurde aus Spannbeton errichtet. Mit zunehmendem Alter erhöht sich das Havarierisiko bei diesem Werkstoff, was bedeutet, dass die Leitung im Schadensfall bricht und damit schlagartig vollständig ausfällt.
Nach den anerkannten Regeln der Technik werden Trinkwassertransportleitungen dieser Bedeutung grundsätzlich redundant ausgelegt. Das heißt, es gibt eine zweite Leitung, durch die das Trinkwasser im Falle einer Störung oder bei anstehenden Sanierungsarbeiten transportiert wird. Mit einer zweiten Leitung ist bei einem Ausfall der bestehenden Riedleitung die Trinkwasserversorgung weiterhin sichergestellt.
Wie lang ist der neue Leitungsabschnitt und wo verläuft er?
Die neue Leitung wird rund 40 Kilometer lang und wird in vier Bauabschnitten unterirdisch verlegt. Ein erster, vier Kilometer langer Abschnitt bei Rüsselsheim-Haßloch, ist bereits seit Sommer 2018 in Betrieb. Den südlichen Abschnitt vom Wasserwerk Allmendfeld bis zum Anschluss an die Bestandsleitung bei Riedstadt-Wolfskehlen hat das Regierungspräsidium Darmstadt im Dezember 2022 genehmigt. Dieser ist rund 18 km lang. Der nächste Planungsschritt startete im Herbst 2022 für den sich anschließenden, mittleren Abschnitt von Riedstadt-Wolfskehlen bis Rüsselsheim-Haßloch mit rund 16 km Länge.
Wie wird bei der Trassenplanung vorgegangen?
Die Trassenplanung folgt für alle Leitungsabschnitte den Grundsätzen:
– Schutzgebiete für Natur und Arten sowie ökologisch sensible Gebiete meiden
– Bodendenkmäler meiden
– Trinkwasserschutzgebiete der Zone II meiden
– möglichst entlang vorhandener Leitungen, Straßen, Bahngleisen etc. planen
– einen möglichst kurzen, gradlinigen Trassenverlauf wählen.
Das Hessische Ried wird vielfältig genutzt und ist landwirtschaftlich geprägt. Die Belange der Landwirtschaft werden berücksichtigt, indem die Trasse möglichst in bestehenden Wegen oder parallel zu bestehenden Leitungen verläuft und landwirtschaftlich genutzte Flächen geringstmöglich berührt oder zerschneidet. Weiterhin sind Hinweise der betroffenen Städte und Gemeinden sowie von anderen Infrastrukturbetreibern zu künftigen Planungen zu beachten. Neben betriebstechnischen Belangen spielen bei einem Investitionsprojekt dieser Größenordnung auch wirtschaftliche Aspekte eine Rolle.
Ändern sich die Grundwasserverhältnisse durch den Bau der Neuen Riedleitung?
Nein. Die „Neue Riedleitung“ wird flankierend zur bestehenden Leitung gebaut, um den anerkannten Regeln der Technik gerecht zu werden und die rund 60 Jahre alte Bestandsleitung mittelfristig sanieren zu können. Die Menge an Grundwasser, die Hessenwasser zur Trinkwassergewinnung entnehmen darf, ist behördlich vorgegebenen, in sogenannten Wasserrechtsbescheiden. Die Wasserrechtsbescheide werden durch das Regierungspräsidium Darmstadt erteilt.
Was ist eine aktive Grundwasserbewirtschaftung?
Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?
Planungen zur Errichtung von Anlagen der Infrastruktur wie einer Trinkwassertransportleitung durchlaufen verschiedene Phasen. Ausgehend von einer Machbarkeitsprüfung, über Vorplanung und Genehmigungsplanung wird die Planung immer weiter konkretisiert bis hin zur Detailplanung für die spätere Bauausführung (Ausführungsplanung).
Für das Vorhaben „redundante Neuverlegung der Riedleitung Süd-Teil“ wurde Mitte Februar 2021 beim Regierungspräsidium Darmstadt der Antrag auf Genehmigung (Hier: Planfeststellung) gestellt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung des Vorhabens ist Bestandteil des Verfahrens. Das Planfeststellungsverfahren sieht eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung vor.
Am 21.12.2022 hat das Regierungspräsidium Darmstadt den Planfeststellungsbeschluss für diesen Abschnitt an Hessenwasser übergeben. Dies ist die Grundlage für die Umsetzung des Baus der Leitung.
Für den mittleren Abschnitt der Neuen Riedleitung sind die Machbarkeitsprüfung und die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt. Im März 2023 fand beim Regierungspräsidium Darmstadt die Abstimmung der Unterlagen für den Genehmigungsantrag (Scoping-Termin) statt. Derzeit wird der Antrag vorbereitet und im zweiten Halbjahr 2024 eingereicht.
Wie läuft die Baumaßnahme grundsätzlich ab?
Was passiert mit der Beregnung der Felder und den Feldbrunnen während der Bauphase?
Die Beregnung während der Bauzeit ist gesichert. Leitungen zur Beregnung werden geschützt oder vorübergehend umgelegt. Feldbrunnen, sofern sie betroffen sind, werden aufrechterhalten oder es wird im Vorfeld der Baumaßnahme für Ersatz gesorgt. Dafür werden Feldbrunnen im Detail betrachtet und individuelle Lösungen mit den jeweiligen Betreibern und betroffenen Landwirten abgestimmt. Dies geschieht innerhalb der mehrjährigen Bauzeit rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme.
Findet eine bodenkundliche Baubegleitung statt und was leistet sie?
Um ein bodenschonendes Arbeiten während der Baumaßnahme sicherzustellen, ist eine bodenkundliche Baubegleitung durch ein Fachbüro vorgesehen. Bereits in der Planungsphase wird der Bodenschutz berücksichtigt, sehr empfindliche Böden werden möglichst gemieden.
Beim Aushub des Leitungsgrabens wird der Oberboden getrennt vom Unterboden im Arbeitsstreifen gelagert und nach der Verlegung der Leitung bodenschonend wieder eingebaut. Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen oder zu hoher Bodenfeuchte werden die Bauarbeiten unterbrochen. Auch die abschließende Rekultivierung von beanspruchten Flächen wird durch die bodenkundliche Baubegleitung betreut, indem zum Beispiel den Bodenverhältnissen angepasste Geräte zur Bodenlockerungen festgelegt werden.
Der Bodengutachter ist während der gesamten Bauzeit im Einsatz und begleitet fachlich die Baumaßnahme.
Wie breit ist der Schutzstreifen der Leitung und wie kann er landwirtschaftlich genutzt werden?
Die Breite des Schutzstreifens ist definiert durch eine Norm des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs) und beträgt zehn Meter. Innerhalb dieses Schutzstreifens dürfen keine Bauwerke errichtet oder tiefwurzelnde Pflanzen gesetzt werden. Eine gewöhnliche landwirtschaftliche Nutzung ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich. Das heißt, der Schutzstreifen darf mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren, Feldmieten oder Folientunnel mit Erdankern von einem Meter dürfen errichtet und Tiefenlockerungsarbeiten bis zu ca. einem Meter dürfen durchgeführt werden.
Beim Aushub des Leitungsgrabens wird der Oberboden getrennt vom Unterboden im Arbeitsstreifen gelagert und nach der Verlegung der Leitung bodenschonend wieder eingebaut. Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen oder zu hoher Bodenfeuchte werden die Bauarbeiten unterbrochen. Auch die abschließende Rekultivierung von beanspruchten Flächen wird durch die bodenkundliche Baubegleitung betreut, indem zum Beispiel den Bodenverhältnissen angepasste Geräte zur Bodenlockerungen festgelegt werden.
Der Bodengutachter ist während der gesamten Bauzeit im Einsatz und begleitet fachlich die Baumaßnahme.
Dürfen Photovoltaik-Anlagen im Schutzstreifen der Leitung errichtet werden?
Eine Überbauung der Leitung mit Photovoltaik-Anlagen ist nach den aktuellen Regeln des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs) nicht möglich.
Wie werden die Eigentümer informiert und welche Entschädigung erhalten sie?
Sobald die Planung feststeht, werden alle Grundstückseigentümer schriftlich kontaktiert, um über die Art der geplanten Grundstücksnutzung zu informieren und die Erlaubnis einer temporären oder dauerhaften Nutzung einzuholen. Für die Inanspruchnahme von Flächen während der Baumaßnahme oder von Flächen für den Schutzstreifen erhält der Eigentümer eine Entschädigungszahlung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den Auswirkungen auf das jeweilige Einzelgrundstück und dem erforderlichen Grundstücksnutzungsrecht. Weiterhin werden auch mögliche Ernteausfälle während oder nach der Baumaßnahme berücksichtigt. Dafür wird ein externer Gutachter tätig, der Ernteausfälle oder Aufwuchsschäden ermittelt und bewertet.
FAQ zum Bauabschnitt Süd
Wie ist der Planungsstand?
Am 20.06.2021 eröffnete das RP Darmstadt als verfahrensführende Behörde die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen im Rahmen des Planstellungsverfahrens. Die Antragsunterlagen lagen vom 21.06. bis zum 20.07. in den betroffenen Kommunen (Riedstadt, Griesheim, Pfungstadt und Gernsheim) öffentlich aus bzw. waren im Internet über die Webseite des Regierungspräsidiums Darmstadt zugänglich. Alle, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnten sich zu den Antragsunterlagen äußern, Hinweise geben oder Einwendungen erheben. Die Antragsunterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung können Sie hier einsehen.
Die Stellungnahmen der Fachbehörden, von anderen Infrastrukturbetreibern (Verkehr, Strom, Gas, Telekommunikation), der landwirtschaftlichen Verbände und der Umweltverbände und die Einwendungen Privater wurden an Hessenwasser übergeben und anschließend erörtert. Aufgrund der Corona-Pandemie fand anstelle eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation statt. Im Zeitraum vom 14.03. bis 04.04.2022 hatten die vom Regierungspräsidium angeschriebenen Personen Gelegenheit, ihre Argumente zu erläutern oder auf die Antwort von Hessenwasser zu reagieren. Die Online-Konsultation ist, ebenso wie ein Erörterungstermin vor Ort, nicht öffentlich und wurde in Juni 2022 abgeschlossen.
Am 21.12.2022 hat das Regierungspräsidium Darmstadt den Planfeststellungsbeschluss an Hessenwasser übergeben.
Wer ist der Ansprechpartner für Eigentümer und Entschädigungsfragen?
Die Einholung der Zustimmungen für die Grundstücksnutzung zur Umsetzung des Projektes Redundante Riedleitung Teil Süd verfolgt Hessenwasser gemeinsam mit der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG). Im Juni 2024 wurde die Flächensicherung intensiviert und zur weiteren Unterstützung wurde quattron management consulting GmbH (quattron) beauftragt. Die Grundstückseigentümer bzw. Bewirtschafter können sich bei Fragen jeweils an die aktuellen Ansprechpartner wenden.
Kontakt:
www.quattron.com / juergen.seifried-extern@quattron.com / mobil: 0152-31724651
FAQ zum Bauabschnitt Mitte
Wie wurde der Leitungsverlauf im mittleren Abschnitt der Neuen Riedleitung gefunden?
Zu Beginn der Planung aller Abschnitte, also Süd, Mitte und Nord, wurden mögliche Trassenverläufe großräumig in den Blick genommen und nach verschiedenen Kriterien bewertet. Die am besten bewertete Leitungsvariante für den Abschnitt Mitte ging im Jahr 2021 in die nächste Stufe der Prüfung. Dafür wurden kleinräumig 31 alternative Teilstrecken auf mögliche Konflikte in sieben Themenfeldern (Regionalplanung, Naturschutz, Forstwirtschaft, Gewässerschutz, Bodenschutz, Landwirtschaft, Denkmalschutz) und auf technische Umsetzbarkeit geprüft. Parallel fand eine naturschutzfachliche Erhebung (Pflanzen, Vögel, potenzielle Lebensräume geschützter Arten) statt.
Für diese Leitungsvariante wurde die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt und Anregungen zur Optimierung der Trasse eingeholt.
Wo verläuft die Trasse?
Ihre Ansprechpartner
Fragen oder Anregungen?
Schreiben Sie uns
Dr. Hubert Schreiber (Pressesprecher) und Silvan Großklaus (Projektleiter)